Allgemeine Geschäftbedingungen der
Juniorfirma "Schüler-Für Senioren"
1. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten pünktlich, ordentlich und zuverlässig. Sie
erbringen nur Aufgaben aus dem vorliegenden Dienstleistungskatalog und nur soweit
ein entsprechender Auftrag erteilt wurde.
Bei Fragen, oder sollten doch einmal Beanstandungen auftreten, ist umgehend
die Geschäftsleitung zu informieren.
2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, dass die Materialien, Utensilien und
Werkzeuge etc, die den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden, damit
die beauftragten Leistungen erbracht werden können, in einwandfreiem und für die
Aufgabe geeigneten Zustand sind (Bsp.: Verlängerungskabel für den Rasenmäher für
Arbeiten im Außenbereich geeignet).
3. Haustiere, die im Firmenrahmen betreut werden sollen, sind geeignet, zutraulich und so
erzogen, dass sie von Schülerinnen und Schülern zu handhaben sind. Tierarztbesuche
können nur als Begleitservice angeboten werden.
4. Die Schülerinnen und Schüler erbringen keine Leistungen im Bereich Körperpflege, also
keine Pflegeleistungen.
5. Die Schülerinnen und Schüler haften nur für vorsätzlich entstandene Schäden am
Eigentum oder Besitz der Auftraggeberin/des Auftraggebers.